Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen die Grundlage für eine vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit zwischen der Stoerkens GmbH und deren Kunden schaffen.

Vertragspartner

Stoerkens GmbH

Karl-Birzer-Str. 7

85521 Ottobrunn

Nachfolgend „Explainr" genannt

Der Geschäftsbereich von Explainr umfasst die Erstellung von Filmen in unterschiedlichen Formaten (nachfolgend „Erklärfilme") sowie Agenturleistungen und Workshops im kreativen Bereich.

1 Geltungsbereich und Definitionen

1.1. Die AGB sind Bestandteil der zwischen Explainr und dem Kunden abgeschlossenen Verträge sowie Grundlage der durch Explainr erbrachten Leistungen.

1.2. Es gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

1.3. Von diesen AGB abweichende individuelle Abreden der Vertragsparteien gehen diesen AGB vor, sofern sie schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.

1.4. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, sofern Explainr ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Eine nicht erfolgte Zurückweisung gegenläufiger und mitgeteilter AGB des Kunden stellt keine Zustimmung dar.

1.5. Explainr ist berechtigt für zusätzliche und gesonderte Leistungen die Geltung zusätzlicher AGB zu vereinbaren (z.B. für Workshops). Die zusätzlichen AGB werden dem Kunden deutlich erkennbar gemacht.

1.6. Unter dem Begriff „Inhalte" sind alle Inhalte und Informationen zu verstehen, wie z.B. Fotografien, Grafiken, Logos, Videos, Texte, Musikstücke, Angaben über Orte, Personen und Unternehmen sowie Links.

1.7. Als „Werk" ist das Ergebnis der Leistung von Explainr zu verstehen, z.B. die im Rahmen dieses Vertrages erstellten Inhalte oder Erklärfilme.

2 Angebote und deren Annahme

2.1. Vertragsanfragen (inkl. Auftrags- und sonstigen Leistungsanfragen) an Explainr begründen erst ab deren Annahme eine vertragliche Beziehung zu Explainr. Explainr behält sich vor, Vertragsanfragen abzulehnen.

2.2. Angebote von Explainr sind vorbehaltlich anderer Angaben vierzehn (14) Tage lang gültig.

2.3. Beschreibungen und Darstellungen auf Webseiten, Prospekten, etc. stellen keine verbindlichen Angebote dar.

3 Auftragsbeschreibung

3.1. Die konkreten Spezifikationen der jeweiligen vertraglichen Leistung, deren Umfang, Anwendungsgebiete, Rahmenbedingungen, Funktionen, Dokumentationen sowie der Zeit- und Ablaufplan ergeben sich aus der Auftragsbeschreibung.

3.2. Für die Auftragsbeschreibung gelten keine Vorgaben, sie kann z.B. auch in Form eines Angebotes erfolgen.

3.3. Vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Abreden, werden Leistungsbeschreibungen, Abläufe sowie Preise auf der Website von Explainr zum Teil der Auftragsbeschreibung.

3.4. Ist die Auftragsbeschreibung unzureichend, umfassen die zu erbringenden Leistungen die branchenüblichen Aufgaben, welche notwendig sind, um den vereinbarten Vertragszweck zu erfüllen.

3.5. Nachträgliche Änderungen der Auftragsbeschreibung benötigen zu deren Wirksamkeit einer ausdrücklichen Bestätigung des jeweiligen Vertragspartners.

3.6. Wenn die vertraglichen Leistungen der Erreichung eines konkreten Erfolges dienen (z.B. Erstellung eines Erklärfilms) handelt es sich um einen Werkvertrag. Ansonsten liegt ein Dienstvertrag vor.

3.7. Die Umsetzung der Erklärfilme entspricht in Art und Qualität den auf der Website gezeigten Beispielen.

3.8. Publikation von Erklärfilmen, deren Bewerbung oder Dokumentation sind nicht Bestandteil der Leistungen und müssen gesondert vereinbart werden.

4 Nachträgliche Änderungen und Change Requests

4.1. Wünscht der Kunde im Vertragsverlauf eine Änderung an den vereinbarten Leistungen, erstellt Explainr ein Angebot über die Mehr- oder Minderkosten, es sei denn, eine Vergütung nach Aufwand ist vereinbart.

4.2. Bis zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Angebots durch den Kunden pausiert Explainr die Arbeit an den vom Angebot betroffenen Leistungen. Vereinbarte Abgabefristen verlängern sich entsprechend.

5 Ort und Zeit der Tätigkeit

5.1. Explainr ist hinsichtlich der Art der Durchführung der vereinbarten Einzel-Aufträge nach Zeit und Ort frei.

5.2. Explainr hat das Recht, sich zur Erfüllung dieses Vertrags Subunternehmer zu bedienen, sofern dem keine vertraglichen Pflichten entgegenstehen.

5.3. Weisungen wird der Kunde ausschließlich dem von Explainr benannten verantwortlichen Mitarbeiter erteilen.

6 Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten

6.1. Die Vertragsparteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen unverzüglich gegenseitig.

6.2. Der Kunde verpflichtet sich, Explainr bei Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Inhalten.

6.3. Mitwirkungsleistungen und Beistellungen des Kunden erfolgen für Explainr kostenfrei.

6.4. Kann Explainr die Leistungen wegen fehlender Mitwirkungsleistungen nicht erbringen, ist Explainr berechtigt, Mehraufwendungen geltend zu machen.

6.5. Die Vertragsparteien verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung.

6.6. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben fehlerhaft sind, hat er dies Explainr unverzüglich mitzuteilen.

7 Fristen und Termine

7.1. Fristen und Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn Explainr diese ausdrücklich nennt oder zusagt.

7.2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt hat Explainr nicht zu vertreten und berechtigt Explainr, das Erbringen der betroffenen Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.

7.3. Etwaige Nichteinhaltung von Fristen, die durch fehlende Mitwirkung des Kunden verursacht werden, hat der Kunde zu vertreten.

8 Rechtliche Vorgaben und Mitwirkungspflichten

8.1. Die folgenden Regelungen bestimmen die rechtliche Verantwortung zwischen Explainr und dem Kunden.

8.2. Die Leistungen von Explainr beinhalten keine rechtliche Prüfung oder rechtliche Beratung (z.B. markenrechtlicher, urheberrechtlicher, datenschutzrechtlicher Art).

8.3. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und deren Veröffentlichung nicht gegen geltendes Recht verstößt.

8.4. Der Kunde ist verantwortlich, die von Explainr vorgeschlagenen Ideen und Skripte auf rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.

8.5. Der Kunde wird Explainr auf etwaige rechtliche Beschränkungen an Inhalten hinweisen.

8.6. Sollte ein Dritter die Verletzung von Rechten geltend machen, unterrichtet Explainr den Kunden unverzüglich. Der Kunde stellt Explainr von allen Ansprüchen und Schäden frei.

9 Übertragung von Nutzungsrechten

9.1. Explainr räumt dem Kunden ausschließliche, zeitlich und territorial unbeschränkte Nutzungsrechte an den Erklärfilmen ein:

  • Recht der Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung
  • Recht der Zurverfügungstellung auf Abruf
  • Recht der öffentlichen Wiedergabe
  • Recht zur Formatüberführung
  • Werberecht für eigene Leistungen

9.2. Nicht umfasst sind: Senderechte, Bearbeitung, Weiterverkauf, politische/religiöse Nutzung.

9.3. Bei Bestandteilen mit Rechten Dritter erfolgt die Übertragung nur im Umfang der jeweiligen Nutzungsberechtigung.

9.4. Explainr ist berechtigt, die Erklärfilme zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen.

9.5. Vorlagen, Entwürfe und Rohdaten bleiben Eigentum von Explainr.

9.6. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung auf den Kunden über.

10 Abnahme

10.1. Gegenstand der Abnahme ist die werkvertraglich geschuldete Leistung entsprechend der Auftragsbeschreibung.

10.2. Voraussetzung für die Abnahme ist die vollständige Übergabe der Leistungsergebnisse.

10.3. Der Kunde hat innerhalb von sieben (7) Tagen mit der Prüfung zu beginnen.

10.4. Schlägt die Abnahme fehl, übergibt der Kunde eine Auflistung aller Mängel.

10.5. Nach erfolgreicher Prüfung hat der Kunde innerhalb von sieben (7) Tagen die Abnahme zu erklären.

10.6. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel abgelehnt werden.

10.7. Ohne Mitteilung wesentlicher Mängel gelten die Leistungen nach vier (4) Wochen als abgenommen.

Teilabschnitte bei Erklärfilmen:

Briefing
Skript
Voice & Sound
Storyboard
Produktion

Pro Teilabschnitt steht dem Kunden eine kostenfreie Korrekturschleife zu. Jede weitere Korrekturschleife: 500,00 Euro.

11 Vergütung

11.1. Die Vergütung ergibt sich aus der Auftragsbeschreibung. Ohne feste Vergütung gilt Abrechnung nach Aufwand.

11.2. Die kleinste Abrechnungseinheit beträgt fünfzehn (15) Minuten.

11.3. Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs sind gesondert zu vergüten.

11.4. Bei zeitabhängiger Vergütung sind Nachweise innerhalb von sieben (7) Tagen abzuzeichnen.

11.5. Fremdkosten, Auslagen und Spesen sind gesondert zu vergüten.

11.6. Bei Änderungen oder Abbruch werden alle anfallenden Kosten ersetzt.

12 Abrechnung

12.1. Die Vergütung wird zum vereinbarten Zeitpunkt fällig.

12.2. Bei Aufträgen über 1.000 Euro: 50% vor Beginn der Arbeiten.

12.3. Rechnungen können elektronisch per E-Mail versendet werden.

12.4. Alle Beträge verstehen sich als Nettobeträge (exkl. USt.).

12.5. Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen zur Zahlung fällig.

12.6. Bei Zahlungsverzug wird der Betrag verzinst.

12.7. Mahngebühren und Rücklastschriftgebühr: 15,00 Euro.

13 Ansprüche aus Sachmängeln

13.1. Mängelansprüche bestehen nicht bei unerheblichen Abweichungen.

13.2. Explainr hat das Recht zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung zu wählen.

13.3. Mängel sind durch nachvollziehbare Schilderung, Screenshots o.ä. schriftlich zu rügen.

13.4. Explainr kann die Nacherfüllung verweigern bis zur Zahlung der Vergütung.

13.5. Verjährungsfrist für Mängelansprüche: zwölf (12) Monate ab Abnahme.

14 Ansprüche aus Rechtsmängeln

14.1. Die vertraglich geschuldete Leistung ist frei von Rechten Dritter.

14.2. Stehen Dritten Rechte zu, hat Explainr die Leistung gegen diese zu verteidigen.

14.3. Explainr ist berechtigt, die Rechte Dritter zu beseitigen oder die Leistung so zu verändern, dass sie keine Rechte mehr verletzt.

14.4. Verjährungsfrist: zwölf (12) Monate.

15 Haftung & Schadensersatz

15.1. Explainr haftet nach den folgenden Bestimmungen:

15.2. Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

15.3. Unbeschränkte Haftung bei Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

15.4. Haftung für zugesicherte Eigenschaften bis zum erkennbaren Betrag.

15.5. Produkthaftung entsprechend dem Produkthaftungsgesetz.

15.6. Bei leichter Fahrlässigkeit: Haftung begrenzt auf den typischen Schaden.

15.7. Der typische Schaden übersteigt grundsätzlich nicht das Fünffache der vereinbarten Vergütung.

16 Rücktrittsrecht und Stornokosten

16.1. Kostenfreier Rücktritt möglich in der Briefingphase (vor Erstellung des Skriptes). Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.

16.2. Nach Beginn der Erstellung: Stornogebühr von zehn (10) Prozent der Auftragssumme zuzüglich entstandener Kosten.

17 Kündigung

17.1. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.

17.2. Nach Beendigung ist Explainr zur Erbringung der Leistungen nicht mehr verpflichtet.

17.3. Außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn eine Fortsetzung nicht zugemutet werden kann.

17.4. Wichtiger Grund liegt vor bei: Nichteinhaltung von Terminen, grober Pflichtverletzung, Insolvenz.

18 Wettbewerbsklausel, Vertraulichkeit und Datenschutz

18.1. Explainr ist berechtigt, mit Mitbewerbern des Kunden Verträge abzuschließen.

18.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.

18.3. Jede Vertragspartei sorgt für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen.

19 Ansprechpartner, Schriftform und Nebenabreden

19.1. Erklärungen gelten nur gegenüber den benannten Ansprechpersonen.

19.2. Schriftform bedeutet Textform mit erkennbarem Absender und Empfänger (z.B. E-Mail).

19.3. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

20 Schlussbestimmungen

20.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

20.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Explainr, sofern der Kunde Kaufmann ist.

20.3. Ansprüche dürfen nur nach Zustimmung von Explainr übertragen werden.

20.4. Unwirksamkeit einzelner Regelungen lässt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

Stand: 15.06.2015